Allgemeines
Wird das Vermächtnis vom Vermächtnisbelasteten nicht ausgeliefert, muss mit der Vermächtnis-Klage die Herausgabe des Vermächtnisses gerichtlich durchgesetzt werden (Leistungsklage).
Aktivlegitimation
Aktivlegitimiert zur Klage (Kläger) ist der Vermächtnisnehmer. Hat der Erblasser das Vermächtnis einer Personenmehrheit zugewandt, so sind sämtliche Vermächtnisnehmer gemeinsam (als sog. notwendige Streitgenosssen) aktivlegitimiert.
Passivlegitimation
Passivlegitimiert zur Klage (Beklagte) ist der Vermächtnisbeschwerte bzw. die Vermächtnisbeschwerten.