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Vermächtnis / Legat

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Vermächtnis-Herabsetzung

Rechtsgebiet:
Vermächtnis / Legat
Stichworte:
Legat, Vermächtnis
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zum Schutz der pflichtteilsgeschützten Erben 

Der Erblasser kann nur im Umfang der disponiblen Quote Vermächtnisse entrichten.

» Disponible Quote / Pflichtteilsschutz

Geht der Erblasser darüber hinaus und verletzt damit gesetzliche Erben in ihrem Pflichtteil, können diese einredeweise oder klageweise mittels Herabsetzungsklage  die Herabsetzung (Reduktion) des Vermächtnisses verlangen.

» erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

Zum Schutz des Vermächtnisbeschwerten

Der Erblasser darf selbstverständlich einen Vermächtnisbeschwerten nur soweit mit der Ausrichtung eines Vermächtnisses belasten, als dieser selbst (als Erbe oder Vermächtnisnehmer) vom Erblasser begünstigt worden ist.

Der übermässig belastete Vermächtnisbeschwerte kann gegenüber dem Vermächtnisnehmer einredeweise- oder klageweise mittels analog anzuwendender Herabsetzungsklage die Herabsetzung des Vermächtnisses verlangen.

» erbrechtliche Herabsetzung / Herabsetzungsklage

 

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