Durch ein Vermächtnis (auch Legat genannt), das im Testament oder Erbvertrag verfügt wird, kann eine Person am Nachlass beteiligt werden, ohne ihr eine Erbenstellung einzuräumen:
Das Vermächtnis ist eine erblasserische Zuwendung einzelner Nachlassgegenstände (Sachwerte wie Immobilien, Kunstwerke, Wertpapiere oder Schmuck) oder einer Nachlass-Quote / eines festen Betrages ohne Einräumung einer Erbenstellung.
Vermächnisnehmer kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z.B. eine wohltätige Organisation) sein.
ÜBERSICHT – VERMÄCHTNIS | |
---|---|
Allgemeines zum Vermächtnis
|
|
Als Vermächtnis-Inhalt kommen geldwerte Nachlassgegenstände in Betracht, insbesondere:
|
Vermächtnis-Arten
In Lehre und Rechtsprechung werden folgende Vermächtnis-Arten unterschieden:
|
Rechtsnatur des Vermächtnisanspruchs
|
Entstehungszeitpunkt des Vermächtnisanspruchs
|
Fälligkeit des Vermächtnisanspruchs
|
Vermächtnisbeschwerte Person(en)
|
Geschuldete Erfüllungshandlung Je nach Vermächtnisgegenstand:
|
Vermächtnis-Herabsetzung
|
|
|
|
Leistungsstörungen
|
Ersatzvermächtnis im Besonderen
|
Vor- und Nachvermächtnis im Besonderen
|